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eBay Abmahnung
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Die bekannte Internetauktionsplattform eBay hat eine beträchtliche Größe erreicht. Allein in Deutschland gibt es nach Aussage von eBay über 14,5 Millionen aktive Mitglieder. Durchschnittlich sind ständig mehr als 30 Millionen Artikel im Angebot. Auf einer Plattform dieser Größe bleiben juristische Streitereien nicht aus. Immer öfter hört man von Abmahnwellen in den Medien.
Während so genannter Abmahnwellen, werden eBay Verkäufer durch Rechtsanwälte (auch Abmahnabwälte bezeichnet) abgemahnt. Dabei wird den Verkäufern vorgeworfen, sich nicht an die rechtlichen Vorschriften gehalten zu haben. Hierbei sind private und gewerbliche Verkäufer zu unterscheiden. Gewerbliche Verkäufer müssen viel mehr Vorschriften beachten, einige Beispiele sind die Widerrufsbelehrung, Anbieterkennzeichnung, u.v.m.
Die 6 TOP-Gründe für eine Abmahnung bei eBay:
- Keine oder keine vollständige Anbieterkennzeichnung vorhanden
- Fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung
- Verwendung von falschen oder nicht passenden AGBs
- Verstöße gegen das Urheberrecht (z. B. Bilderklau)
- Verstöße gegen das Markenrecht
- Diffamierung von MitbewerbernUm sich vor Abmahnungen schützen zu können, sollte man seine Verkäuferaktivitäten bei eBay genau überprüfen. Auf der sicheren Seite sind Sie natürlich, wenn Sie eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt durchführen lassen.
Suchworte: eBay Abmahnung, eBay Widerrufsbelehrung, eBay Impressum, Bilderklau, Urheberrecht -
Folgende Rechtsbereiche sind diesem Rechtstipp zugeordnet:
- eBay-Recht
- Internetrecht
