Mietminderung wegen Schimmel

  • Schimmel in Mietwohnung sieht nicht nur unschön aus, sondern kann auch gesundheitsschädlich sein. Schimmelbefall kann sowohl in Altbauten als auch neueren Wohnungen auftreten. Für viele Mieter stellt sich die Frage: Kann man bei Schimmelbefall in der Mietwohnung Mietminderung verlagen?



    Zu aller Erst sollte geklärt werden, wer der Verursacher des Schimmelbefalls ist. Denn auch der Mieter kann durch falsche Belüftung Verursacher des Schimmelbefalls sein, in diesem Fall ist dieser auch zur Beseitigung verpflichtet und kann keine Mietminderung verlangen. Ist der Schimmelbefall zum Beispiel durch Baumängel entstanden und stellt eine nicht unerhebliche Mietbeeinträchtigung dar, kann eine Mietminderung berechtigt sein. Über deren Höhe lässt sich pauschal nicht viel sagen, dies kommt immer auf den Einzelfall an.

    Ein auf Schimmelbefall spezialisierter Baugutachter kann die Ausmaße des Befalls feststellen und gerichtsverwertbar dokumentieren.

    Sollten Sie in Ihrer Mietwohnung Schimmelbefall feststellen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter Kontakt aufnehmen. Den Mangel müssen Sie ihm schriftlich mitteilen und ihm eine Frist zur Behebung des Mangels geben. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt für Mietrecht kontaktieren. Ein Rechtsanwalt kann Sie außerdem speziell für Ihre Situation beraten und mit Ihnen gemeinsam die möglichen Schritte durchführen.

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    - Rechtsanwälte für Mietrecht



    Suchworte: Mietminderung bei Schimmelbefall, verschimmelte Mietwohnung, Mietkürzung, Baumängel
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