Tipps
- Abofallen
- Falsche Mietverträge - üb...
- Klasseneinteilung der Diens...
- Klasseneinteilung der Waren
- Markenregistrierung - Was i...
- Mietminderung wegen Schimmel
- Musik runterladen
- Navi als Radarwarner erlaubt?
- Registrieren einer Internet...
- Studienplatzklage
- Wie plant man die perfekte ...
- eBay Abmahnung
- Rechtsanwälte Verzeichnis
Navi als Radarwarner erlaubt?
-
Zahlreiche mobile Navigationsgeräte bieten dem Benutzer die Möglichkeit, sich vor stationären Radarfallen warnen zu lassen. Oft werden die Radarwarnfunktionen als Unfallschwerpunktwarner angeboten. Die Navis bzw. Handys warnen sowohl vor Ampelblitzer als auch vor Geschwindigkeitsblitzern. So verlockend eine solche Funktion ist, ist die Benutzung von Radarwarnern in Deutschland überhaupt erlaubt?
Leider nicht, der Gesetzgeber legt fest: "Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." (StVO §23). Bei Zuwiderhandlung werden 75 Euro fällig und 4 Punkte in Flensburg.
Obwohl ein Großteil der mobilen Navis zur Radarfallen-Warner theoretisch geeignet sind, deaktivieren viele Hersteller die Radarwarn-Funktion in Deutschland. Der Benutzer kann die Funktion dann auf eigene Gefahr und Verantwortung aktivieren. Sind von Haus keine Radarwarn-Funktionen integriert, gibt es von den Herstellern oder von Drittanbietern oft entsprechende Erweiterungen.
Wie sieht es im Ausland aus?
Unsere Nachbarländer sehen die Radarwarner-Problematik unterschiedlich, einige Nachbarländer erlauben die Benutzung von Navis als Radarwarner.Blitzer-Warner-Datenbanken
Einschlägige Webseiten bieten zumeist kostenpflichtig Radarfallen-Datenbanken an, interessanter Weise auch für Deutschland.
Suchworte: Radarwarner, Handys als Radarwarner, Navis als Radarwarner, Blitzerwarner -
Folgende Rechtsbereiche sind diesem Rechtstipp zugeordnet:
- Verkehrsrecht
