Studienplatzklage

  • Die Studienplatzklage kann zum erhofften Studienplatz trotz zu geringem Abiturschnitt bringen. Wer im Auswahlverfahren einer staatlichen Hochschule gescheitert ist, kann den Weg der Studienplatzklage bestreiten.



    Mit einer Studienplatzklage streitet man an, dass die Hochschule keine erschöpfende Ausnutzung der vorhanden Ausbildungskapazitäten vorgenommen hat. Dazu sind die staatlichen Hochschulen jedoch verpflichtet. Wird im Verfahren festgestellt, dass noch Kapazitäten vorhanden sind, werden die restlichen Plätze auf diejenigen Antragssteller aufgeteilt, die einen Zulassungsantrag außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt haben. Hierbei entscheidet oft das Los.

    Die Erfolgschancen hängen vom jeweiligen Studienplatzgang ab. Bei den beliebtesten Studiengängen wie Humanmedizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin sollte man die zu verklagenden Hochschulen sorgfältig auswählen. Erfahrende Rechtsanwälte führen die Klage für den Studienplatzanwärter durch und geben auch realistische Einschätzungen, an welcher Hochschule sich ein Studienplatzklageverfahren überhaupt lohnt.

    In nicht so populäreren Studienfächern (z. B. auf Lehramt) sind die Erfolgschancen in der Regel höher, oft erlangen die Studenten durch das Studienplatzklageverfahren sogar einen Studienplatz am Wunschort.

    Fachkundige Rechtsanwälte beraten auch hinsichtlich der optimalen Strategie (z. B. Beschwerdeverfahren zweiter Instanz, Anzahl der zu verklagenden Hochschulen, usw.). Natürlich kann ein Rechtsanwalt die im ungünstigsten Fall entstehenden Kosten aufzeigen.



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