Rechtsanwälte Ausländerrecht Hamburg

  • Ausländer, welche sich für einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt nach Deutschland begeben, unterliegen dem Ausländerrecht. Die Anwendung von diesem ist ausschließlich an die Tatsache der fremden Staatsangehörigkeit geknüpft und somit nicht an die speziellen Belange des einzelnen zu klärenden Falles. Die Regelungen, welche dieses betrifft, sind dementsprechend vielfältig. So wird zunächst der Legalität der Einreise selbst, sowohl deren Dauer, geregelt. Die Dauer, also der Zeitraum des Aufenthalts, hängt stark von den persönlichen Voraussetzungen des jeweiligen Ausländers ab. Auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch diesen ist durch das Ausländerrecht vorgegeben. Bei der Auslegung und Anwendung sind viele Schnittpunkte mit anderen Rechtsbreichen vorhanden.


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    Stichworte: Ausländerrecht, Asylrecht, Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen, Aufenthaltstitel

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