Rechtsanwälte Erbrecht Hamburg

  • Mit dem Tod eines Menschen wird oftmals Eigentum und finanzielle Mittel hinterlassen, deren weitere Nutzung und Verwendung selbstverständlich nicht mehr durch seinen früheren Inhaber getätigt werden können. Das nun eigentumslose Gut kann der Verstorbene jedoch vor seinen Tod in Form eines Testaments den von ihn erwählten Personen oder Organisationen überlassen. Das Erbrecht regelt hierbei all jene Modalitäten, welche mit diesem Prozess in Zusammenhang stehen. So werden neben Vorschriften über den Erbvorgang selbst auch der Status des Staates geregelt, also meist inwiefern dieser ein Steuerrecht auf das Gesamterbe genießt. Aber auch das Erhalten eines Erbes ist mit dem Erbrecht festgelegt.


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    Stichworte: Erbrecht

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