Rechtsanwälte Handelsrecht Hamburg

  • Da für Kaufleute die alleinige Existenz des Privatrechts nicht ausreichen würde, um eine sichere und effektive Geschäftsabwicklung zu garantieren, gibt es zusätzlich das sogenannte Handelsrecht. Dieses wird aus eben genanntem Grund auch das Sonderprivatrecht der Kaufleute genannt. Dieses beinhaltet zahlreiche Vorschriften, welche sich auf Kaufverträge und damit verbundene Transaktionen beziehen. So müssen beispielsweise Rechtsgeschäfte bei weitem schneller abgewickelt werden durch den speziellen Paragraphen der Mängelrüge. Aber auch die Vertragsstrafen, welche bei Vertragsbrüchen und Verzögerungen drohen, sind weitaus härter. Dies resultiert aus der Tatsache, dass davon ausgegangen werden kann, dass in diese Verträge involvierte Personen absolut sachkundig und sich somit etwaigen Fehlern bewusst sind.


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    Stichworte: Handelsrecht

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